Ostwind. An Energie gewinnen.
Effiziente Windkraftnutzung auf kommunaler Waldfläche
Der neue Waldwindpark auf Kommunalbesitz der Stadt St. Wendel im Nordosten des Saarlandes besteht aus drei modernen Windenergieanlagen der 5-MW-Klasse und erweitert den schon bestehenden Windpark an der Gemeindegrenze Ottweiler/St. Wendel.
Der geplante Windpark liegt zwar außerhalb von Windenergie-Vorranggebieten des Landesentwicklungsplans und außerhalb von Windgebieten des Flächennutzungsplans. Das Vorhaben ist baurechtlich aber aufgrund der Privilegierung im Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuches zulässig, da in diesem Fall weder der Landesentwicklungsplan noch der Flächennutzungsplan eine Ausschlusswirkung haben.
Das Genehmigungsverfahren (nach BImSchG) läuft seit Mai 2020 beim zuständigen Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Antragsunterlagen werden dazu öffentlich ausgelegt und es besteht die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Das LUA informiert auch auf seiner Website über den Genehmigungsantrag:
Der klimafreundliche Öko-Strom aus dem Windpark St. Wendel spart pro Jahr rund 23.000 Tonnen des Treibhausgases CO2 ein.
Da die Zuwegung der schon vorhandenen Windenergieanlagen mitgenutzt wird, kann auf zusätzliche Rodungen weitestgehend verzichtet werden.
Die Schallwerte wurden jeweils für die dem Windpark am nächsten gelegene Wohnbebauung bzw. Gewerbebebauung berechnet (an 13 sogenannten Immissionsorten). Maßgeblich sind die strengsten Schallrichtwerte für die Nachtzeit. Dabei wurden die 11 bereits bestehenden bzw. genehmigten Windenergieanlagen (WEA) am Standort berücksichtigt. Mit einem schallreduzierten nächtlichen Betriebsmodus der drei neu geplanten WEA ist sichergestellt, dass die gesetzliche Schallrichtwerte an acht Immissionsorten eingehalten und an fünf Immissionsorten im zulässigen Maß überschritten werden.
Infraschall: Wie böiger Wind, die Meeresbrandung oder fahrende Autos erzeugen auch Windkraftanlagen Schall mit sehr niedrigen Frequenzen von unter 20 Hertz, sogenannten Infraschall. Laut Studien des Deutschen Naturschutzbunds und verschiedener Landesämter für Umwelt werden auch in unmittelbarer Nähe von Windrädern nicht ansatzweise gesundheitlich bedenkliche Schallpegel erreicht.
Der Schattenwurf wurde ebenfalls an 13 Immissionsorten für die dem Windpark am nächsten gelegene Bebauung unter Berücksichtigung der 11 bestehenden WEA als Vorbelastung berechnet. Dabei werden Worst-Case-Annahmen im Sinne der sogenannten astronomisch maximal möglichen Beschattungsdauer getroffen, um auf der absolut sicheren Seite zu sein.
Im Regelbetrieb käme es an vier Immissionsorten zu einer Überschreitung der Schattenrichtwerte von maximal 30 Stunden pro Jahr und maximal 30 Minuten pro Tag. Durch ein Schattenabschaltautomatik in den neu geplanten WEA wird jedoch gewährleistet, dass die Schattenrichtwerte an allen Immissionsorten eingehalten werden bzw. dass die Beschattungszeit an jenen Immissionsorten, für die bereits die bestehenden und genehmigten 11 WEA zu einer Richtwertüberschreitung geführt haben, nicht weiter erhöht wird.
Landschaftsbild und Nachtbefeuerung: Die drei geplanten WEA haben einen größeren Rotordurchmesser, eine größere Gesamthöhe sowie eine geringere Drehgeschwindigkeit als die bestehenden Anlagen und vermitteln optisch dadurch mehr Lauf- und Bewegungsruhe.
Der zusätzliche Eingriff in das Landschaftsbild wird gemäß gesetzlicher Vorgaben das Saarlandes mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor Ort ausgeglichen. Hier sind umfangreiche waldbauliche Maßnahmen geplant.
Nachts sind die roten Blinklichter an neuen WEA zur Kennzeichnung als Luftfahrthindernis laut Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nur noch im Bedarsfall zu aktivieren. Vorbehaltlich eines Standortgutachtens zur Zulässigkeit dieser bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung werden somit störende nächtliche Lichtemissionen deutlich reduziert.
Artenschutz: Zum Schutz der im Plangebiet vorkommenden Tierarten werden umfangreiche Schutzmaßnahmen umgesetzt. Nach detaillierten Kartierungen im Jahr 2019 sieht der Umweltgutachter beispielsweise die Notwendigekeit für eine bedarfsgerechte Abschaltung der WEA zum Schutz des Rotmilans sowie der Fledermäuse als gegeben. Außerdem werden Baumfällungen auf die für die betroffenen Säugetiere unsensiblen Zeiträume beschränkt und neue Fortpflanzungshabitate für Haselmaus, Wildkatze und Braunes Langohr geschaffen.
Baudenkmalschutz: Der Baudenkmalgutachter hat die Sichtbeziehungen zwischen dem Missionshaus St. Wendel und dem geplanten Windpark St. Wendel nach dem fachlichen Standards mit einer Visualisierung erfasst. Die Sichtbeziehungen sowie die historischen Denkmalwerte nach Saarländischem Denkmalschutzgesetz werden unter Berücksichtigung der vorhandenen Vorbelastung nicht erheblich beeinträchtigt.
Geplant sind drei moderne Windenergieanlagen vom Typ VESTAS V162 mit einer Nennleistung von je 5,6 MW sowie einer Nabenhöhe von 166 m.
Die Stadt St. Wendel unterstützt das Vorhaben als Flächenverpächterin und hat das gemeindliche Einvernehmen bereits erteilt. Sie wird von OSTWIND laufend in die Projektentwicklung eingebunden, um eine wald- und wildverträgliche Planung sicherzustellen.
OSTWIND bietet den im Umkreis von 2,5 km gelegenen Gemeinden St. Wendel und Ottweiler einen Kommunalbonus von jährlich insgesamt 0,2 ct/kWh gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2021. Die jährlichen Zahlungen werden mit beiden Städten für zwanzig Jahre vertraglich vereinbart und stehen diesen ohne Zweckbindung zur Verfügung. Damit ermöglicht der Windpark St. Wendel neben den Gewerbesteuereinnahmen eine zusätzliche regionale Wertschöpfung.
Die Anlieferung der rund 80 m langen Rotorblätter wird bei Bedarf mit einem selbstfahrenden Rotorblatt-Spezialtransport erfolgen, der die Windflügel in Kurvenbereichen aufrichten kann. Dadurch reicht die schon bestehende Zuwegung zu den vorhandenen Windenergieanlagen weitestgehend aus.
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