Ostwind. An Energie gewinnen.

Windpark Sinzing


Deine Heimat. Deine Zukunft. Deine Energie: Der Bürgerwindpark für Sinzing


Projektsteckbrief

Region:
Germany, Bavaria
Windkraft­anlagen:
2 Anlagen
Leistung pro Anlage:
5 bis 7 MW
Nabenhöhe:
bis 170 m
Rotordurch­messer:
bis 170 m
Inbetrieb­nahme:
CO2-Einsparung:
14.300 t
Versorgte Haushalte:
7.100
 

Aktuelles

Nach der ablehnenden Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in München zum Windpark Sinzing im Sommer 2020 will OSTWIND den Standort für das bislang drei Windenergieanlagen umfassende Projekt nicht vorschnell ad acta legen. „Zusammen mit der Gemeinde glauben wir an den Standort Sinzing und haben gerade nach der VGH-Entscheidung sehr viele positive Signale aus der Region erhalten. Das gibt uns den Mut, das Vorhaben nicht aufzugeben“, so OSTWIND-Unternehmensleiter Philip Milek.

Klares Bekenntnis zur Energiewende

Die Gemeinderäte von Nittendorf und Sinzing haben inzwischen ein klares Bekenntnis zur Energiewende abgegeben. "Mit Marktratsbeschluss vom Oktober 2020 hat die Nachbargemeinde Nittendorf nun beschlossen, dass der Kompromissvorschlag zum Bau zweier Windenergieanlagen akzeptiert wird und in einem neuen Bauleitplanverfahren keine Einwände mehr geltend gemacht werden", heißt es wörtlich im entsprechenden Aufstellungsbeschluss. Der Gemeinderat Sinzing wiederum hat am 16.12.2020 die Aufstellungsbeschlüsse für die Änderung bzw. Fortschreibung des Flächennutzungsplans sowie für den Bebauungsplan Windpark Sinzing einstimmig gefasst.

Darüber haben die Bürgerinnen und Bürger in Sinzing bis zum 20. Juni 2021 in einem Bürgerentscheid anhand folgender Frage abgestimmt: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Sinzing die Planungen für das am 16.12.2020 beschlossene Bauleitplanverfahren Sondergebiet „Windenergieanlagen Sinzing“ stoppt und nicht weiterverfolgt?“

Erfolgreicher Bürgerentscheid für den Windpark

Mit Ja haben 45 %,  mit Nein haben 55 % der wahlberechtigten BürgerInnen gestimmt. Die Wahlbeteiligung lag bei 63 % erfreulicherweise hoch. Damit haben sich die Sinzinger Bürgerinnen und Bürger mehrheitlich für eine Fortsetzung der Windpark-Planungen im westlichen Gemeindegebiet ausgesprochen. Gemeinderat und Gemeindeverwaltung können nun das Bauleitplanverfahren zum Bau der zwei Windkraftanlagen nördlich von Kohlstadt weiterführen.

Zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit hat sich Sinzing in einem Bürgerentscheid klar zu einer regionalen Energiewende bekannt. "Wir finden, dass dies von hohem Verantwortungsbewusstsein zeugt und unseren größten Respekt verdient", kommentierte OSTWIND-Geschäftsführer Stefan Bachmaier den Erfolg. Er sehe das Ergebnis allerdings ebenso als Verpflichtung, im weiteren Verfahren für ein möglichst hohes Maß an Transparenz zu sorgen und die Menschen mitzunehmen.

Das Bauleitplanverfahren wird bis zur rechtskräftigen Genehmigung noch zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen. Im nächsten Schritt erfolgt die Bürger- und Fachstellenbeteiligung.

BürgerInnen wollen mitreden

13 Monate sind seit dem erfolgreichen Bürgerentscheid zu den von OSTWIND geplanten zwei Windenergieanlagen in Sinzing vergangen. Mittlerweile liegen die erforderlichen Gutachten zu den Themen Schall-, Arten- und Denkmalschutz so wie Schattenwurf vor.

Daher haben die Gemeinde Sinzing und OSTWIND als Planerin des Projekts die Bürgerinnen und Bürger am 21. Juli 2022 zu einem Info-Abend im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplans Sondergebiet "Windenergieanlagen Sinzing" eingeladen.

> Alle wesentlichen Fakten zu diesem Termin hat OSTWIND hier zusammengestellt.

Hintergründe - Technik

Die Gesamthöhe der beiden Anlagen wird nicht mehr als 250 m erreichen - gemessen von der Geländeoberkante bis zur Rotorspitze. Sie setzt sich aus dem halben Rotordurchmesser und der Nabenhöhe zusammen.

Je nach Typ haben die Windenergieanlagen nämlich unterschiedliche Kombinationen von Rotordurchmesser (RDM) und Nabenhöhe (NH), also zum Beispiel 170 m RDM zu 165 m NH oder 162 m RDM zu 169 m NH. Kein Anlagentyp hat aber 170 m RDM + 170 m NH.

Die Nabenhöhe wird übrigens gemessen von der Geländeoberkante bis zur Rotorachse (=Nabe), an der die Flügel befestigt sind.

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Hintergründe - Planung

Seit Inkrafttreten der 10H-Regelung in Bayern im Jahr 2014 sind Windenergieanlagen im Außenbereich weiterhin privilegiert zulässig - jedoch nur, wenn sie einen Abstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu Wohngebieten einhalten.

Allerdings kann die Standortkommune - in diesem Fall die Großgemeinde Sinzing - im Wege der Bauleitplanung im Außenbereich Baurecht für Windenergieanlagen schaffen und ist dabei nicht an den Abstand von 10H gebunden. Das soll die kommunale Planungshoheit erhöhen und mehr Mitbestimmung vor Ort ermöglichen. Auch im vorliegenden Projekt ist ein Bebauungsplan das Mittel der Wahl, da die Siedlungsabstände zwar weit über 1.000 m liegen, aber 10H unterschreiten.

 Städte und Gemeinden tragen so eine ganz besondere Verantwortung für den weiteren Ausbau der Windenergie und den Erfolg der Energiewende.

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Beteiligung und Windstrom-Bonus

Die beiden Anlagen sollen als echter Bürgerwindpark durch die regionale Bürgerenergie-Genossenschaft BERR (Bürger Energie Region Regensburg eG) betrieben werden. Dafür hat die BERR ein konkretes Angebot ausgearbeitet. Es beinhaltet sowohl die direkte Teilhabe an den Anlagen als auch die Beteiligung an deren Finanzierung mittels Nachrangdarlehen.

Darüber hinaus bietet die BERR allen Sinzinger Haushalten den Bezug eines vergünstigten regionalen Grünstroms an – "direkt vom Windpark nebenan". Der zusätzliche Wind-Strom-Bonus wird auf den von der BERR gelieferten Bavariastrom gewährt.

Eine wesentliche Neuerung im EEG 2021 betrifft die finanzielle Beteiligung von Gemeinden an Windenergieanlagen. Windpark-BetreiberInnen dürfen demnach künftig bis zu 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde Windstrom an die Kommunen vor Ort weiterreichen. Beteiligt werden Gemeinden, in denen eine Anlage errichtet wird oder deren Gebiet sich innerhalb eines 2,5-Kilometer-Umkreises um ein Windrad befindet.

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Lageplan

Die Karte zeigt rot schraffiert den geplanten Geltungsbereich des Bebauungsplans für den Windpark Sinzing, wie ihn die Gemeinde in ihrem Aufstellungsbeschluss vom Dezember 2020 festgelegt hat.


Visualisierung des Windparks

Mit Hilfe fotografischer Visualisierungen wie dieser können wir die Vereinbarkeit unserer Planung mit den Belangen des Landschaftsschutzes vorab realistisch bewerten. Die Vorher-Nachher-Bilder werden auf der Basis von Fotos mit genauen GPS-Koordinaten und Richtungsvektoren generiert. Sie zeigen den zukünftigen Windpark aus verschiedenen Blickrichtungen (siehe blau markierte Blickwinkel im Lageplan oben) - und zwar genau in dem Maßstab, wie er später in der Realität wahrgenommen wird. (Fotosimulation: Prof. Schöbel-Rutschmann / OSTWIND)


OSTWIND-Film zum Bürgerentscheid über den Windpark Sinzing

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Ihr Ansprechpartner

Georg Frhr. v. Aretin
Leiter Projektentwicklung
Tel. +49 (0)9 41 / 5 95 89 48
Fax +49 (0)9 41 / 5 95 89 90
aretin@ostwind.de

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