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Ist die rote Nachtbeleuchtung der Anlagen unbedingt notwendig?
Laut der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) müssen in Deutschland Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 100 m gekennzeichnet werden. Dazu dient ein „Hindernisfeuer W rot“ mit einer Stärke von 100 Candela. Aktuell arbeitet die Windbranche an Systemen, die die Stärke der Befeuerung entsprechend den meteorologischen Bedingungen dimmen.
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