Sie fragen, wir antworten
An wen kann ich mich wenden, um mein Grundstück auf eine Eignung für die Windkraftnutzung prüfen zu lassen?
OSTWIND kann eine erste unverbindliche Einschätzung über die Eignung des Flurstücks innerhalb von ein bis zwei Wochen abgeben. Eine konkrete Beplanung des Flurstücks inkl. der wirtschaftlichen und technischen Konzeptionierung kann selbstverständlich erst dann erfolgen, wenn eine vertragliche Einigung zwischen FlächeneigentümerIn und OSTWIND erfolgt ist.
Sie haben Flächen? Wir prüfen sie.
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